Wenn Du erwachsen wirst, dann möchtest Du auch Deinen Führerschein machen, um mobil zu sein. Doch um den endgültigen Führerausweis zu erhalten, bedarf es ein wenig Zeit, denn als erstes gibt es nur den Führerschein auf Probe, bis Du drei Jahre später Deinen richtigen Führerschein in den Händen hältst. Was ist hierbei zu beachten, welche Auflagen musst Du erfüllen, bis Du den endgültigen Fahrausweis endlich Dein eigen nennen kannst, dass wird Dir hier erläutert.

Welche Personen erhalten vorerst nur den Führerschein auf Probe?

Jeder, der am und nach dem 01. Dezember 1987 geboren wurde, bekommt bei seiner Führerscheinprüfung den Führerschein auf Probe. Das heißt, alle, die 28 Jahre oder jünger sind, dürfen nicht sofort ungehindert auf den Straßen loslegen. Hinzu kommen alle die Personen, die erstmals am 1. Dezember 2005 und später ein Gesuch auf Fahrerlaubnis für die Kategorie A -Motorräder- und die Kategorie B -Personenkraftwagen- eingereicht haben. Hierbei ist das Alter völlig unerheblich. Auch diese Personen erhalten nach der bestandenen Prüfung in Theorie und Praxis erst einmal nur den Führerschein auf Probe.

Was ist nach dem Erhalt des Führerscheins auf Probe zu beachten?

Alle diese Fahrschüler-innen durchlaufen eine Zweiphasenausbildung, um später den endgültigen Fahrausweis entgegen nehmen zu können. Nachdem mit der bestandenen Führerscheinprüfung die Phase 1 des Lernens abgeschlossen wurde, kommen die Fahrschüler-innen übergangslos in die Phase 2, in der sie in der Probezeit von drei Jahren zwei Kurse zur Weiterbildung besuchen und nachweisen müssen. Auch darfst Du während dieser dreijährigen Probezeit nicht negativ im Verkehr auffallen. Die Dauer der drei Jahre Probezeit ist durch eine Fristkennzeichnung im Führerausweis eingetragen, die von den Personen mit Führerschein auf Probe geführten Fahrzeuge müssen jedoch nicht besonders gekennzeichnet werden. So kann von Aussen keiner erkennen, ob es sich bei dem Teilnehmer im Straßenverkehr um eine Person handelt, die zur Zeit nur einen Führerschein auf Probe besitzt. Wurden während der Probezeit beide geforderten Kurse absolviert, so kann nach Ablauf der Frist der Probezeit der unbefristete Führerschein angefordert werden. Dieser wird auf Gesuch des Besitzers des Führerscheins auf Probe bei Nachweis der obligatorischen zweitätigen Weiterbildung ausgestellt, ohne dass eine weitere Prüfung nötig wird. Wir helfen Dir gerne, melde Dich bei uns!

Jetzt für Fahrstunden anmelden!